Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informiert sich der/die Patient/in selbst bei der Krankenkasse vor Beginn der Behandlung.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat Zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen (Teil-)Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben.
Das Erstattungsverfahren hat der/die Patient/in gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen.
Hierzu erforderlichen Unterlagen/Rechnungen händigt die Heilpraktikerin dem/der Patient/in aus.
Die Erstattungen der Kassen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen dem gebührenverzeichnis und dem Heilpraktikerhonorar sind vom Patient/in zu tragen.
Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem Zeitaufwand der Heilpraktikerin. Diese enthält eine Vergütung in Höhe von 110 € pro Stunde. Angebrochene Stunden werden anteilig berechnet.
Ich bin stets bemüht, Ihnen eine nur auf Sie angepasste Therapie Kombination anzubieten, welche gleichzeitig die besten finanziellen Vorteile für Sie darstellt.
Für jeden vereinbarten Termin nehme ich mir nur für Sie Zeit; sollte es zu Versäumnis seitens Patient/in kommen, wird leider der volle Ausfallhonorar berechnet. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Termin mindestens 24 Stunden davor abgesagt wird, oder der Patient/in ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist.